STADTGRÜNDUNG
UND FRÜHE STADTENTWICKLUNG
Berlin
entstand in einem Gebiet, in dem schon eine frühe Besiedlung nachweisbar
ist. Ursprünglich von germanischen Stämmen bewohnt, siedelten
sich in diesem Raum nach der Abwanderung der Germanen im Zuge der Völkerwanderungen
im 6. und 7. Jh. zunehmend Slawen an. In dem Gebiet zwischen Elbe und
Oder entstanden dank der günstigen Geographische Bedingungen an der schmalsten
Stelle der Niederung zwischen den Hochflächen des Barnim und Teltow
im Warschau-Berliner-Urstromtal in verkehrsgünstiger Lage zwei Niederlassungen
von deutschen Kaufleuten und vermutlich auch Handwerkern: auf der Spreeinsel
Cölln und auf dem rechten Spreeufer Berlin, die sich bis zum Beginn
des 13. Jh. zu wichtigen Marktorten mit zunehmend städtischem Charakter
entwickelten, wobei Berlin als Umschlagstelle zwischen Land- und Wasserweg
und Sammelpunkt für Fernhandelswaren durch Privilegien wie die Erhebung
von Zöllen und das Stapel- und Niederlagerecht (die Erhebung von
Gebühren auf Durchgangs- und Umladegüter verbunden mit der Auflage,
die Waren zum Verkauf zu stellen) besonders begünstigt wurde.
Beide
Marktorte besaßen eigene Pfarrkirchen: Berlin die Nikolaikirche und Cölln die (heute
nicht mehr existierende) Petrikirche.
Im
Unterschied zu vielen anderen deutschen Städten erfolgten die Stadtgründungen
von Alt-Berlin und
Alt-Cölln erst relativ spät.
Einzelheiten darüber sind nicht überliefert, nicht einmal das
Gründungsjahr ( Ursprung der Stadt in der Stadtgeschichtsforschung).
Vermutlich haben die markgräflichen Brüder Johann I. und Otto
III. zwischen 1228 und 1230 eine damals bereits bestehende Siedlung im
Bereich Nikolaikirche/ Nikolaiviertel zur Stadt
erhoben.
Schwere Stadtbrände hatten in den Jahren 1376, 1380, 1484
und 1581 auch viele wertvolle schriftliche Überlieferungen aus der
Gründerzeit beider Städte vernichtet, so daß Berlin später
"eine Weltstadt ohne Geburtsschein" (NATZSCHKA, W. 1971) wurde. Aus der
Urkunde eines Vertrages vom 28.10.1237, den der Markgraf mit dem Bischof
von Brandenburg über die Festsetzung des Kirchenzehnts geschlossen
hatte, geht lediglich hervor, daß unter den 18 Zeugen auch der Pfarrer
von der Petrikirche zu Cölln namens Simeon
(Symeon plebanus de Colonia) als Beauftragter des Markgrafen Zeuge des
Rechtsstreits war. (Vgl. Textkasten)
AUS
DER URKUNDE VOM 28. OKTOBER 1237 MIT DER ERSTERWÄHNUNG VON
CÖLLN:
"Johann
und Otto, Markgrafen zu Brandenburg, haben sowohl mündlich
als auch durch ihre Urkunden öffentlich vor der Geistlichkeit
und dem Volke erklärt und anerkannt, daß das Recht und
der Besitz der Zehnten von ihnen in der brandenburgische Diözese
gelegenen Gütern, sowohl in den neuen als in den alten Landen,
zum Rechte und zum Eigentum der brandenburgischen gehöre. ...
Geschehen zu Brandenburg, im großen Krankenhause, am Tag der
heiligen Apostel Simons und Judä, d.i. den 28. Oktober im Jahr
der Menschwerdung des Herrn 1237, in Gegenwart der nachbenannten
getreuen und biederen Männer: Johannes, Dekan zu
Halberstadt, Ulrich, Kanonikus zu St. Paul in Halberstadt,
Johann, Pfarrer zu Gardelegen, Reinhard, Kanonikus zu St. Sebastian
in Magdeburg, Meister Guntram, Heinrich von Nauen, Kanonikus zu
Stendal, Symeon, Pfarrer zu Cöln, Heinrich, Pfarrer zu Plaue
und die Ritter..:
Quelle: Zit. nach Barbara und Walter Laufenberg
(Hrsg.): Reise Textbuch Berlin, München 1987, S. 15
|
Einige
Jahre später, am 26.1.1244, erfolgt die urkundliche Nennung desselben
Simeon, nun als Propst von Berlin (dominus Symeon de Berlin prepositus).
Diese Urkunden gelten nicht nur als früheste überlieferte Belege
für die Existenz der städtischen Gemeinwesen Cölln und
Berlin, sondern auch für ihre Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit
im Sinne einer Doppelstadt. In einer Urkunde von 1247 ist die Rede von
"Cölln bei Berlin"; zum erstenmal wird ein Schulze von Berlin namens
Marsilius genannt. Als Stadt (civitas) erscheint Berlin erstmals 1251
und Cölln 1261. Die Frankfurter Gründungsurkunde (1253) bestätigt,
daß Berlin sein Recht von Brandenburg erhielt. Somit erlangte Berlin
städtische Selbstverwaltung mit Rat und Bürgermeister, Gerichtsbarkeit
über seine Bürger, Zollfreiheit bei bestimmten Handelsgeschäften,
Hufenland, d.h. Stadtacker und Wald- sowie Weideland (die Berliner Feldmark
umfaßte 122 Hufen, etwa 1000 ha Ackerland), wahrscheinlich auch
das Recht zum Brücken- und Mühlenbau. In der berühmten,
um 1280 verfaßten Chronica principum Saxoniae wird Berlin als Stadt
erwähnt. Der etwa 1247 neu gegründete Marktort "Marienwerder"
auf der Berliner Spreeseite, aus dem ein neuer regelmäßiger
Stadtteil mit dem Neuen Markt und der neuen Marienkirche (zuerst 1294 urkundlich erwähnt)
entstand, schloß sich Berlin an, wodurch sich die Stadtfläche
Berlins verdoppelte. Die erweiterte Doppelstadt Berlin/Cölln wurde
nach außen durch eine (erstmals 1319 erwähnte) Mittelalterliche Stadtmauer befestigt.
Zwei Spreeübergänge, über die der Fernverkehr führte,
förderten das Zusammenwachsen beider Städte: der Mühlendamm, der zugleich die Spree
aufstaute und die Neue (Lange) Brücke. Der Mauerring umschloß
im ältesten Berlin eine Fläche von 47 ha (510 m mal 1140 m Maximalausdehnung),
in Cölln von 23 ha (800 mal 370 m). Die historisch gewachsene Doppelstadt
Berlin/Cölln schuf sich schließlich auch eine gemeinschaftliche
Verwaltung: Am 20.3.1307 hatte der damalige askanische Landesherr, Markgraf
Hermann der Lange, den Zusammenschluß beider Städte zu einer
"Union" formell bestätigt; 1342 wird erstmals ein gemeinsames Rathaus
auf der Langen Brücke erwähnt.
Als
1320 das Geschlecht der Askanier in Brandenburg ausstarb (1134 hatte Albrecht
der Bär, Graf von Ballenstedt, als Markgraf der Nordmark die Herrschaft
übernommen), begann eine fast hundertjährige Ära des Verfalls
der brandenburgischen Landesherrschaft, in der Berlin eine fast reichsstädtische
Selbständigkeit erlangte und zur führenden Kraft des Märkischen
Städtebundes aufstieg. 1321 schlossen die Städte der Mittelmark
und der Lausitz in Berlin ein Landfriedensbündnis; 1345 erfolgte
die Einberufung des ersten allgemeinen Landtages der Mark nach Berlin;
auch 1369 und 1400 war Berlin Tagungsort des Landtages der Mark Brandenburg.
In dieser Zeit wurde die Doppelstadt auch Mitglied der Hanse (vor 1359)
und vertrat Ende des 14. Jh. dort den Märkischen Städtebund;
1366 bestätigte Kaiser Karl IV. den Bürgern von Berlin und Cölln
alle ihnen bisher verliehenen Rechte und Freiheiten; 1369 erwarb Berlin
die Münzhoheit und 1391 sogar die Gerichtsbarkeit über Leben
oder Tod. Am 28.6.1432 erfolgte eine Vereinigung von Berlin und Cölln,
die sowohl eine Bestätigung als auch infolge des vollen inneren Zusammenschlusses
eine Erweiterung der Union von 1307 beinhaltete. Anfang des 15. Jh. hatte
die Doppelstadt über 7.000 Einwohner; zu Berlin gehörten 700
und zu Cölln 300 Häuser.
Aber
zu dieser Zeit vollzog sich ein tiefer Einschnitt in der Geschichte und
Stadtentwicklung Berlins. In Brandenburg hatte die Herrschaft der Hohenzollern
begonnen, nachdem König Sigismund (1362-1437, seit 1433 röm.-dt.
Kaiser) dem Hohenzollern Burggraf Friedrich von Nürnberg (1371-1440)
schon 1415 die Würde eines Markgrafen und Kurfürsten verliehen
und ihn am 18.4.1417 mit der Mark Brandenburg belehnt hatte (Kurfürst
Friedrich I. von Brandenburg). Unter seinem Sohn Kurfürst Friedrich
II. "Eisenzahn " (1413-1471, Kfst. 1440-1470) setzte der Niedergang der
städtischen Selbständigkeit auch Berlins ein. Nach sechsjährigem
Kampf unterwarf "Eisenzahn" die Stadt (29.8.1442). Er löste die Verwaltungseinheit
Berlin/Cölln wieder auf, entzog beiden Städten die eigene Gerichtsbarkeit,
beschlagnahmte die 1436 von der Doppelstadt ohne landesherrliche Genehmigung
gekauften vier Johanniterdörfer Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde
und Rixdorf und ließ auf dem Nordteil der Spreeinsel einen Bauplatz
für ein kurfürstliches Schloß abtreten, dessen Grundsteinlegung
am 31.7.1443 erfolgte. Nachdem er 1447/48 ein Aufbegehren der Bürger,
den sog. Berliner Unwillen, zerschlagen hatte, bezog er 1451 die neue
Burg, die seit 1486 ständiger Wohnsitz der Kurfürsten war. Der
dritte Kurfürst von Brandenburg, Albrecht III. Achilles (1414-1486,
Kfst. ab 1470), hatte formell 1470 Berlin/Cölln zur ständigen
Residenz der Kurfürsten von Brandenburg und zum Sitz der Landesbehörden
erklärt. Damit begann ein neuer Abschnitt der Stadtentwicklung und
Stadterweiterungen bis Mitte des 19. Jh.
Die ersten fünf Jahrhunderte Berliner
Stadtentwicklung
Bezeichnung |
Berlin/Cölln
|
Kurfürst.
Residenz |
1250
|
1450
|
um
1709 |
Stadtfläche
(ha) Einwohner Häuser Rathäuser Kirchen Klöster
Spitäler m.
Kapellen Stadttore Brücken
|
ca.
45-50 ca. 2 000 ca. 220
2
2
1
-
5
1
|
ca.
76 ca. 7 000 1 070
3
3
2
3
5
6
|
626 ca. 55 000
4 107
3
13
1
4
6
24
|
Quelle: Nach Peters, G. 1995/45 u. 70
Quellen und weiterführende Literatur: 
Nicolai 1786/III, XV, XVIII; Nicolai 1987/9-51; Berlin 1798/1-2; Rumpf
1826/16-18; Woltmann 1872/1-24; Ring 1883/3-15; Streckfuß 1886-I/1-2;
Schwebel 1888-I/62f.; Osborn 1909/4-37; Arendt/Faden/Gandert 1937/56-58,
86, 92; Heilborn 1937; Rave 1941/3-12; Schulze 1962/72-104; Müller
1968/7-17; Natzschka 1971/14-22; Bauer/Hühns 1980/20-54; Schneider/
Gottschalk 1980/26, 32-38, 56-58; Peschken 1984/4-8; Schulze 1981/51-78;
Demps 1987/16-17; 54-55; Demps/Materna 1987/7-89; Herrmann 1987/35-43;
Laufenberg 1987/15, 110; Schulz/Gräbner 1987/8-9; Seyer 1987/22-59;
Spitzer/Zimm 1987/18; Bohm 1988/3-135; Schich 1988/139-248; Hofmeister
1990/1-21; Baedeker 1992/103-105; Mieck 1993/472-474; Schäche 1993-1/210-212;
Dehio 1994/3-7, 20-21; Peters 1995/25-45, 70
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2004
Stadtentwicklung
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