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Marion Schierz
Mit Mut und Geschick zum Sieg

Ehrenbürger Ludwig von Borstell
(1773–1844)

Mut, Entscheidungsfreude, glänzendes taktisches Geschick, aber auch starker Eigensinn charakterisieren den Mann, der 1813 die Schlachten von Großbeeren und Dennewitz durch sein Eingreifen entschied und dadurch die preußische Hauptstadt vor dem Feind und einer erneuten Besetzung durch die Franzosen schützte.
     Den 30. Jahrestag der Schlacht bei Dennewitz nahmen die Berliner Kommunalbehörden deshalb zum Anlaß, Karl Leopold Heinrich Ludwig von Borstell am 6. September 1843 die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Die Berliner ehrten damit einen Mann, der gewissermaßen die von den Hohenzollern nicht in jedem Fall geschätzten Tugenden eines preußischen Militärs verkörperte; seinen Vorgesetzten war er mitunter auch ein unbequemer Untergebener.
     Von Borstell, geboren am 30. Dezember 1773 in Tangermünde, entstammte dem altmärkischen Ritteradel. Sein Großvater war als Generalmajor unter Friedrich II. in preußischen Diensten, sein Vater preußischer

Ludwig von Borstell

 
Generalleutnant. Als sein Adjutant diente er während des Rhein-Feldzuges im Jahr 1793. Seine Karriere begann er bereits 1788 als fünfzehnjähriger Fahnenjunker in einem Kürassierregiment.
     Im Krieg von 1806/07 erfocht er sich Anerkennung als Major im Regiment »Garde du Corps«. Als zwei feindliche Armeekorps Königsberg, wo die königliche Familie residierte, bedrängten, ritt von Borstell mit 800 Pferden

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dem Korps des erfahrenen französischen Marschalls Michel Ney entgegen und vermochte diesen mit Kühnheit und Geschick so zu täuschen, daß der Franzose diese Reiter für die Vorhut eines gar nicht vorhandenen preußischen Armeekorps hielt. Ney ging, unter diesem Eindruck stehend, mit von Borstell einen Waffenstillstand ein, der die drohende Gefahr von Königsberg abwendete. Im Jahre 1812 wurde er militärischer Befehlshaber in Pommern. Obgleich ein Gegner der Reformen Scharnhorsts, gewann von Borstell im Winter 1812/13 die Überzeugung, daß ohne eine grundlegende Reform der Armee die Franzosen nicht zu schlagen seien.
     Während der Befreiungskriege von 1813 bis 1815 zeichnete er sich bei Möckern (5. April 1813) und Großbeeren (23. August 1813) aus. Am 6. September entschied er die Schlacht bei Dennewitz und nahm danach an der Völkerschlacht bei Leipzig teil. Im Jahre 1814 war er neben Bülow an der Besetzung der Niederlande beteiligt. Ein Jahr später erhielt er den Befehl über ein Korps, nahm jedoch an den entscheidenden Schlachten des Krieges von 1815 nicht mehr teil, denn er saß in Festungshaft.
Zu dieser wurde von Borstell für vier Jahre verurteilt, weil er sich geweigert hatte, die in Blüchers Hauptquartier meuternden sächsischen Truppen zu entehren und zu bestrafen. Nachdem Frankreich geschlagen war, setzte sich Blücher für die Begnadigung und Reaktivierung von Borstells ein. 1816 zum Generalleutnant ernannt, wird er im gleichen Jahr kommandierender General des 1. Armeekorps in Königsberg und ab 1825 als General der Kavallerie Chef des 8. Armeekorps in Koblenz. Nachdem er im Jahr 1840 seinen Abschied nahm, wurde er nach Berlin berufen. Dort übernahm er als Präses die Generalordenskommission, ein Amt, das er bis zu seinem Tode ausübte. Nach mehreren Schlaganfällen starb er am 9. Mai 1844 in Berlin.

Bildquelle: Archiv

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